Accessibility online

MAIN Wissen

Sie sind hier: MAIN web Home / MAIN Wissen / Begriffe / Z / Zugänglichkeits-Audit

Begriffe von A-Z

Zugänglichkeits-Audit

Um ein möglichst hohes Maß an Barrierefreiheit zu erreichen, kann ein so genanntes „Zugänglichkeits-Audit“ oder englisch „Accessibility Audit“ durchgeführt werden. Diese umfassende Erhebung dient dazu, die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Einrichtungen und Angeboten zu analysieren und zu verbessern, zum Beispiel von Behörden und Ämtern, Museen und anderen Kulturstätten oder Bildungsträgern mit ihren Aus- und Weiterbildungsangeboten. Dabei testen Fachleute vor Ort die Räumlichkeiten und Dienstleistungen auf ihre Zugänglichkeit und erstellen einen Bericht mit empfohlenen Maßnahmen. Auch ist es innvoll, behinderte Fachleute zu Rate zu ziehen, da diese über Erfahrungen aus erster Hand verfügen und sehr konkrete Empfehlungen geben können.

Ein umfassendes Audit verlangt die Expertise für die Zugänglichkeit für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen in den verschiedensten Bereichen. So wären bei einer Bildungseinrichtung etwa die Zugänglichkeit von Gebäuden, deren Erreichbarkeit, die Benutzbarkeit von Serviceleistungen und Bildungsangeboten, die Barrierefreiheit der Website und die Nutzung der Bibliothek in das Audit einzubeziehen.

Auf Basis eines durchgeführten Accessibility Audits wird eine Strategie und ein Maßnahmenplan (und bei Bedarf auch ein Kostenplan) für die barrierefreie Gestaltung einer Einrichtung erstellt.

In anderen Ländern, etwa in Großbritannien, sind Accessibility Audits mittlerweile eine anerkannte und häufig praktizierte Form, um Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen zu überprüfen, ob die Standards der Barrierefreiheit eingehalten werden oder nicht. In Österreich wird dieses Verfahren noch selten durchgeführt. Doch auch hierzulande wächst – nicht zuletzt auch aufgrund des neuen Behindertengleichstellungspakets – das Bewusstsein für die Anforderungen einer barrierefreien Gestaltung von Öffentlichkeit und Umwelt.

top