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rollstuhlgerecht
sind Gebäude, die ohne Stufen zugänglich sind, deren Durchgangsbreite aller Türen mindestens 80 cm beträgt und die eine Behindertentoilette haben.
Rollstuhlradius
Der Wendekreis oder Bewegungsradius für Rollstuhlfahrer/innen und gehbehinderte Personen beträgt 150 cm. Dieses Maß muss vor allem im Eingangsbereich, vor Liften und in Behinderten-WC’s eingehalten werden.




