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Barrierefreies Bauen

Voraussetzungen, um ein Gebäude als barrierefrei bezeichnen zu können, sind ein stufenloser Eingang, mit einer Rampe (Neigung maximal 6 bis 10 Prozent) oder einem Lift (Kabinenmindestgröße 110 x 140 cm), Türbreiten von mindestens 80 cm sowie mindestens ein Behinderten-WC.

Sehbehinderten und blinden Personen dienen zur Orientierung im öffentlichen Raum und in Gebäuden taktile und farblich markierte Leitsysteme, gehörlose Menschen benötigen visuelle Signale, etwa Lichtglocken bei Alarmanlagen, oder Informationen in Gebärdensprache. Um Räume oder Veranstaltungen hörbehindertengerecht auszustatten, können so genannte induktive Höranlagen montiert werden, die akustische Signale (z. B. eine Vorlesung) so verstärken und wiedergeben, dass sie mit einem Hörgerät besser zu empfangen sind.

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