Die Web Accessibility Initiative (WAI), die Teil des
World Wide Web Consortiums (W3C) ist, kümmert sich
um Richtlinien für die Zugänglichkeit von Webdesign.
Standard für barrierefreies Programmieren von Internetseiten
sind die Web Content Accessibility Guidelines
(WCAG), Version 1 aus dem Jahr 1999. Eine
neue Version ist derzeit noch in Arbeit. Im deutschsprachigen
Raum werden sie als WAI-Richtlinien bezeichnet.
Die Richtlinien, die Prioritätsstufe A zugeordnet
werden, sollen einen Mindeststandard an Zugänglichkeit
gewährleisten. Die Prioritätsstufen AA
und AAA bedeuten, dass die Zugänglichkeit weiter
verbessert wird. Die deutsche Version findet sich in
ungekürzter Form online unter:
www.w3c.de/Trans/WAI/webinhalt.html
WAI Richtlinien 1999
Richtlinie 1: Stellen Sie äquivalente Alternativen für Audio- und visuellen Inhalt bereit. Stellen Sie Inhalt bereit, der, wenn er den BenutzerInnen präsentiert wird, im Wesentlichen dieselbe Funktion oder denselben Zweck erfüllt wie der Audio- oder visuelle Inhalt.
Richtlinie 2: Verlassen Sie sich nicht auf Farbe allein. Sorgen Sie dafür, dass Text und Grafik verständlich sind, wenn sie ohne Farbe betrachtet werden.
Richtlinie 3: Verwenden Sie Markup und Stylesheets und tun Sie dies auf korrekte Weise. Verwenden Sie in Dokumenten die korrekten Struktur-Elemente. Beeinflussen Sie die Präsentation mit Stylesheets anstelle von Präsentations-Elementen und -Attributen.
Richtlinie 4: Verdeutlichen Sie die Verwendung natürlicher Sprache. Verwenden Sie Markup, der die Aussprache oder Interpretation abgekürzten oder fremdsprachigen Texts erleichtert.
Richtlinie 5: Erstellen Sie Tabellen, die geschmeidig transformieren. Sorgen Sie dafür, dass Tabellen den nötigen Markup haben, um von zugänglichen Browsern transformiert werden zu können.
Richtlinie 6: Sorgen Sie dafür, dass Seiten, die neue Technologien verwenden, geschmeidig transformieren. Sorgen Sie dafür, dass Seiten auch dann zugänglich sind, wenn neuere Technologien nicht unterstützt werden oder abgeschaltet sind.
Richtlinie 7: Sorgen Sie für eine Kontrolle des Benutzers über zeitgesteuerte Änderungen des Inhalts. Sorgen Sie dafür, dass bewegte, scrollende oder sich automatisch ändernde Objekte oder Seiten angehalten oder gestoppt werden können.
Richtlinie 8: Sorgen Sie dafür, dass die Benutzerschnittstelle den Prinzipien zugänglichen Designs folgt: geräteunabhängiger Zugriff auf die Funktionalität, Bedienbarkeit über die Tastatur usw.
Richtlinie 9: Wählen Sie ein geräteunabhängiges Design. Verwenden Sie Features, die die Aktivierung von Seitenobjekten über eine Reihe von Eingabegeräten ermöglichen.
Richtlinie 10: Verwenden Sie Interim-Zugänglichkeitslösungen, damit assistive Technologien und ältere Browser korrekt funktionieren.
Richtlinie 11: Verwenden Sie W3C-Technologien (entsprechend der Spezifikation) und befolgen Sie die Zugänglichkeitsrichtlinien. Wenn es nicht möglich ist, W3C-Technologien zu verwenden, oder wenn dies Material ergeben würde, das nicht geschmeidig transformiert, stellen Sie eine alternative Version des Inhalts bereit, die zugänglich ist.
Richtlinie 12: Stellen Sie Informationen zum Kontext und zur Orientierung bereit, um Benutzern das Verständnis komplexer Seiten oder Elemente zu erleichtern.
Richtlinie 13: Stellen Sie klare Navigationsmechanismen bereit, um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass eine Person auf einer Site das findet, was sie sucht.
Richtlinie 14: Sorgen Sie dafür, dass Dokumente klar und einfach gehalten sind, so dass sie leichter zu verstehen sind.
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