Service | Virtuelle Netze

Im Plattenladen stöbern, Bankgeschäfte erledigen oder Zeitung lesen, selbstständig, wann und wie lange er oder sie möchte. Das hört sich selbstverständlich an. Blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen haben diese Möglichkeiten aber erst, seit sie das im Cyberspace mit Hilfe digitaler Technologien erledigen können. Auch für andere benachteiligte Gruppen ergeben sich völlig neue Perspektiven. Gehörlose Personen können sich zum Beispiel in Echtzeit und ohne DolmetscherIn mit hörenden Personen via Chat unterhalten. Um diesen Mehrwert der vernetzten Technologien auch tatsächlich ausschöpfen zu können, müssen die unterschiedlichen Bedürfnisse, Wahrnehmungs- und Bedienungsmöglichkeiten der InternetbenutzerInnen bei der Webgestaltung berücksichtigt werden.


Der Weg

Accessibility steht für barrierefreies Internet und bezeichnet die Zugänglichkeit und Benutzbarkeit von Websites. Wer mit Organizer oder Handy im Web surft, sich keine Grafiken anzeigen lässt, die Maus nicht bedienen kann oder will oder sich ohne Bildschirm mit Sprache oder Braillezeile durch den virtuellen Raum bewegt, stößt auf Hindernisse. Werden gewisse Standards eingehalten, wird das Internet für eine breitere Gruppe von AnwenderInnen zugänglich. 1999 setzte die Europäische Union mit der Präsentation des Aktionsplans eEurope den ersten Schritt in Richtung barrierefreie Informationsgesellschaft. Ziel von eEurope ist es, allen BürgerInnen den Zugang zum Internet und zu den Informations- und Kommunikationstechnologien zu ermöglichen. Damit will sich die EU zum weltweit wettbewerbfähigsten Wirtschaftsraum entwickeln. Erreicht werden soll dieses ambitionierte Vorhaben, indem auch benachteiligte Gruppen Anschluss an die Wissensgesellschaft finden und von den Vorteilen der Informationsgesellschaft profitieren können.
Die ExpertInnengruppe eAccessibility erarbeitet Kriterien für die Gestaltung von Internet, Hard- und Software, Telekommunikation und Maßnahmen zur Umsetzung in den Mitgliedsländern, die auf den Prinzipien des „Design for All“ basieren. Im Jahr 2002 haben sich die Mitgliedsstaaten dazu bekannt, die Umsetzung der WAI-Richtlinien zu beschleunigen und den Zugang zu Webinhalten zu erleichtern. Diese Maßnahme ist in Zusammenhang mit dem Schlagwort eInclusion zu sehen, wonach die Spaltung der Gesellschaft durch eine „digitale Kluft“ verhindert werden soll.
http://europa.eu.int/information_society


Das Ziel

In Österreich ist der Trend zu barrierefreieren Internetseiten klar ersichtlich. Accessibility, insbesondere die Umsetzung der WAI-Richtlinien Prioritätsstufe A (Mindeststandards an Zugänglichkeit) durch die Bundesministerien, ist laut WAI-Umsetzungsbericht vom April 2004 der Stabsstelle IKT des Bundes Bestandteil der österreichischen E-Government Strategie geworden. Erst 2004 wurde mit dem in Kraft getretenen E-Government-Gesetz die Verpflichtung zur barrierefreien Gestaltung von öffentlichen Websites umgesetzt. Bis Jänner 2008 müssen Websites öffentlicher Stellen internationalen Standards der Webzugänglichkeit entsprechen.
www.cio.gv.at/egovernment/wai

Verwaltungsbehörden in Großbritannien, den USA oder Australien sind schon seit einigen Jahren verpflichtet, Dienstleistungen im Internet barrierefrei zugänglich anzubieten.

Auch in Deutschland müssen seit der Verabschiedung des Gleichstellungsgesetzes für behinderte Menschen 2002 mit der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung internationale Standards eingehalten werden. Neue Websites des Bundes müssen in Deutschland schon jetzt, bestehende Seiten bis Ende 2005, die Richtlinien der Barrierefreiheit erfüllen.
www.wob11.de


Fortbewegungsmittel im Cyberspace

Wer im Internet surft, benutzt dazu üblicherweise eine Tastatur, die Maus und einen Bildschirm. Behinderte InternetuserInnen benötigen oft andere Hilfsmittel, um sich durch die Webseiten zu klicken. Blinde Menschen bewegen sich mit Tast- und Hörsinn durchs Netz. Sie verwenden zum Auslesen des Bildschirms eine Braillezeile und eine Sprachausgabe. Die Braillezeile ist ein flaches Gerät, das meist unter der Tastatur liegt und den Bildschirminhalt in tastbarer Braille-Schrift in Ausschnitten von 40 oder 80 Zeichen wiedergibt.

Die Sprachausgabe verwandelt Text in synthetische Sprache. Die Software, welche die Ausgabe in Ton und Braille steuert, heißt Screen-Reader. Sie greift nicht auf den Bildschirminhalt zu, sondern holt sich die Informationen direkt aus den Quellcodes der Internetseiten. Das macht es z.B. möglich, sich von der Sprachausgabe Linklisten oder Menüs vorlesen zu lassen. Damit können blinde Menschen nur Textinformation wahrnehmen. Die Bedienung über eine Maus ist nicht möglich.

Sehbehinderte UserInnen verwenden zum Surfen ein Vergrößerungsprogramm, das häufig mit einer Sprachausgabe kombiniert wird. Die AnwenderInnen können mit dieser Software eine beliebige Vergrößerungsstufe wählen und sich dann, ähnlich wie mit einer Lupe, über den Bildschirm bewegen. Wenn Menschen in ihren Bewegungsmöglichkeiten eingeschränkt sind, können spezielle Tastaturen oder Mäuse durchs Netz führen. Es gibt z.B. Großfeld- und Mini-Tastaturen oder Mäuse, die durch Kopfbewegungen, Augenlidschlag oder Fußtasten gesteuert werden. Die Technologie der Spracheingabe erlaubt es den UserInnen, den Computer mit Sprache zu bedienen und Texte zu diktieren, die eine Software in Schrift verwandelt.


Barrierefreie Webtipps:

Einfach für Alle nennt sich eine Initiative der deutschen Aktion Mensch, die umfangreiche und gut verständliche Informationen zur barrierefreien Webgestaltung bietet:
www.einfachfueralle.de

Wer nach Testmöglichkeiten sucht, mit denen Websites auf Barrierefreiheit und Benutzerfreundlichkeit überprüft werden können, findet dazu Links und Infos (in Englisch) unter:
http://uitest.com

Studien über die Zugänglichkeit von Onlineportalen von Banken, Zeitungen, Ministerien etc. deutscher Anbieter finden sich unter:
www.bik-online.info

In Österreich bietet BIZEPS alle wichtigen Infos zum barrierefreien Web und viele weiterführende Links:
www.einfach-fuer-alle.at

Das Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz hat Leitlinen zur Gestaltung von barrierefreien Websites herausgebracht.
Download:
http://broschuerenservice.bmsg.gv.at


Literaturtipp:

Jan Eric Hellbusch: Barrierefreies Webdesign – Praxishandbuch für Webgestaltung und grafische Programmoberflächen.
Herausgegeben von Christian Bühler im dpunkt.verlag, Heidelberg 2005


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