Im Plattenladen stöbern, Bankgeschäfte erledigen oder Zeitung lesen, selbstständig, wann und wie lange er oder sie möchte. Das hört sich selbstverständlich an. Blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen haben diese Möglichkeiten aber erst, seit sie das im Cyberspace mit Hilfe digitaler Technologien erledigen können. Auch für andere benachteiligte Gruppen ergeben sich völlig neue Perspektiven. Gehörlose Personen können sich zum Beispiel in Echtzeit und ohne DolmetscherIn mit hörenden Personen via Chat unterhalten. Um diesen Mehrwert der vernetzten Technologien auch tatsächlich ausschöpfen zu können, müssen die unterschiedlichen Bedürfnisse, Wahrnehmungs- und Bedienungsmöglichkeiten der InternetbenutzerInnen bei der Webgestaltung berücksichtigt werden.
Der Weg
Accessibility steht für barrierefreies Internet und
bezeichnet die Zugänglichkeit und Benutzbarkeit von
Websites. Wer mit Organizer oder Handy im Web
surft, sich keine Grafiken anzeigen lässt, die Maus
nicht bedienen kann oder will oder sich ohne Bildschirm
mit Sprache oder Braillezeile durch den virtuellen
Raum bewegt, stößt auf Hindernisse. Werden
gewisse Standards eingehalten, wird das Internet für
eine breitere Gruppe von AnwenderInnen zugänglich.
1999 setzte die Europäische Union mit der Präsentation
des Aktionsplans eEurope den ersten Schritt
in Richtung barrierefreie Informationsgesellschaft.
Ziel von eEurope ist es, allen BürgerInnen den
Zugang zum Internet und zu den Informations- und
Kommunikationstechnologien zu ermöglichen. Damit
will sich die EU zum weltweit wettbewerbfähigsten
Wirtschaftsraum entwickeln. Erreicht werden soll dieses
ambitionierte Vorhaben, indem auch benachteiligte
Gruppen Anschluss an die Wissensgesellschaft
finden und von den Vorteilen der Informationsgesellschaft
profitieren können.
Die ExpertInnengruppe eAccessibility erarbeitet
Kriterien für die Gestaltung von Internet, Hard- und
Software, Telekommunikation und Maßnahmen zur
Umsetzung in den Mitgliedsländern, die auf den
Prinzipien des „Design for All“ basieren. Im Jahr
2002 haben sich die Mitgliedsstaaten dazu bekannt,
die Umsetzung der WAI-Richtlinien zu beschleunigen
und den Zugang zu Webinhalten zu erleichtern.
Diese Maßnahme ist in Zusammenhang mit dem
Schlagwort eInclusion zu sehen, wonach die
Spaltung der Gesellschaft durch eine „digitale Kluft“
verhindert werden soll.
http://europa.eu.int/information_society
Das Ziel
In Österreich ist der Trend zu barrierefreieren Internetseiten klar
ersichtlich. Accessibility, insbesondere die Umsetzung der WAI-Richtlinien
Prioritätsstufe A (Mindeststandards an Zugänglichkeit) durch die
Bundesministerien, ist laut WAI-Umsetzungsbericht vom April 2004 der Stabsstelle
IKT des Bundes Bestandteil der österreichischen E-Government Strategie
geworden. Erst 2004 wurde mit dem in Kraft getretenen E-Government-Gesetz
die Verpflichtung zur barrierefreien Gestaltung von öffentlichen Websites
umgesetzt. Bis Jänner 2008 müssen Websites öffentlicher Stellen
internationalen Standards der Webzugänglichkeit entsprechen.
www.cio.gv.at/egovernment/wai
Verwaltungsbehörden in Großbritannien, den USA oder Australien sind schon seit einigen Jahren verpflichtet, Dienstleistungen im Internet barrierefrei zugänglich anzubieten.
Auch in Deutschland müssen seit der Verabschiedung
des Gleichstellungsgesetzes für behinderte Menschen
2002 mit der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung
internationale Standards eingehalten
werden. Neue Websites des Bundes müssen in
Deutschland schon jetzt, bestehende Seiten bis Ende
2005, die Richtlinien der Barrierefreiheit erfüllen.
www.wob11.de
Fortbewegungsmittel im Cyberspace
Wer im Internet surft, benutzt dazu üblicherweise eine Tastatur, die Maus und einen Bildschirm. Behinderte InternetuserInnen benötigen oft andere Hilfsmittel, um sich durch die Webseiten zu klicken. Blinde Menschen bewegen sich mit Tast- und Hörsinn durchs Netz. Sie verwenden zum Auslesen des Bildschirms eine Braillezeile und eine Sprachausgabe. Die Braillezeile ist ein flaches Gerät, das meist unter der Tastatur liegt und den Bildschirminhalt in tastbarer Braille-Schrift in Ausschnitten von 40 oder 80 Zeichen wiedergibt.
Die Sprachausgabe verwandelt Text in synthetische Sprache. Die Software, welche die Ausgabe in Ton und Braille steuert, heißt Screen-Reader. Sie greift nicht auf den Bildschirminhalt zu, sondern holt sich die Informationen direkt aus den Quellcodes der Internetseiten. Das macht es z.B. möglich, sich von der Sprachausgabe Linklisten oder Menüs vorlesen zu lassen. Damit können blinde Menschen nur Textinformation wahrnehmen. Die Bedienung über eine Maus ist nicht möglich.
Sehbehinderte UserInnen verwenden zum Surfen ein Vergrößerungsprogramm, das häufig mit einer Sprachausgabe kombiniert wird. Die AnwenderInnen können mit dieser Software eine beliebige Vergrößerungsstufe wählen und sich dann, ähnlich wie mit einer Lupe, über den Bildschirm bewegen. Wenn Menschen in ihren Bewegungsmöglichkeiten eingeschränkt sind, können spezielle Tastaturen oder Mäuse durchs Netz führen. Es gibt z.B. Großfeld- und Mini-Tastaturen oder Mäuse, die durch Kopfbewegungen, Augenlidschlag oder Fußtasten gesteuert werden. Die Technologie der Spracheingabe erlaubt es den UserInnen, den Computer mit Sprache zu bedienen und Texte zu diktieren, die eine Software in Schrift verwandelt.
Barrierefreie Webtipps:
Einfach für Alle nennt sich eine Initiative der deutschen
Aktion Mensch, die umfangreiche und gut
verständliche Informationen zur barrierefreien
Webgestaltung bietet:
www.einfachfueralle.de
Wer nach Testmöglichkeiten sucht, mit denen Websites
auf Barrierefreiheit und Benutzerfreundlichkeit
überprüft werden können, findet dazu Links und
Infos (in Englisch) unter:
http://uitest.com
Studien über die Zugänglichkeit von Onlineportalen
von Banken, Zeitungen, Ministerien etc. deutscher
Anbieter finden sich unter:
www.bik-online.info
In Österreich bietet BIZEPS alle wichtigen Infos zum
barrierefreien Web und viele weiterführende Links:
www.einfach-fuer-alle.at
Das Bundesministerium für soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz hat
Leitlinen zur Gestaltung von barrierefreien
Websites herausgebracht.
Download:
http://broschuerenservice.bmsg.gv.at
Literaturtipp:
Jan Eric Hellbusch: Barrierefreies Webdesign –
Praxishandbuch für Webgestaltung und grafische
Programmoberflächen.
Herausgegeben von Christian
Bühler im dpunkt.verlag, Heidelberg 2005
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