Gute Beispiele | Mediale Perspektiven

Um den Zugang von behinderten Menschen zu den Medien- und Kommunikationsberufen in Österreich zu fördern, wurde das Projekt Integrativer Journalismus-Lehrgang (I:JL) ins Leben gerufen. Ziel dieses innovativen Ausbildungsprojekts ist es, für den Journalismus interessierte und talentierte Menschen mit Behinderungen beruflich zu qualifizieren und damit die Türen zur Welt der Medienprofis aufzustoßen und Schwellenängste abzubauen.

Bislang wurden zwei vom Bundessozialamt finanzierte Pilot-Lehrgänge durchgeführt. Der erste Integrative Journalismus-Lehrgang wurde 2003 in Wien abgeschlossen, der I:JL West fand 2004 in Salzburg statt. Insgesamt erhielten rund 20 behinderte und einige nichtbehinderte TeilnehmerInnen einen umfassenden Einblick in das journalistische Handwerk. Der Lehrplan umfasst Print-, Radio-, Fernseh- und Online-Journalismus und reicht von „Recherche“ über „Nachrichtenschreiben“ und „Interviewpraxis“ bis hin zu „Medienrecht“ und den „Grundzügen des Staates“. Die Grundausbildung begleiten Medienprojekte und Praktika, in denen die TeilnehmerInnen ihr erworbenes Wissen in die Tat umsetzen können. Als Vortragende sind anerkannte Medienfachleute tätig.

Ein wesentliches Ziel des Integrativen Journalismus- Lehrgangs ist es, die Ausbildung so barrierefrei wie möglich zu gestalten. Dabei geht es nicht nur um die Zugänglichkeit zu den Kursräumlichkeiten, sondern vor allem auch um Rahmenbedingungen, die den Zugang zur Information und zu den Ausbildungsinhalten gewährleisten. So sind während der I:JL-Kurse persönliche AssistentInnen anwesend, die bei Bedarf zur Hand gehen. Gehörlosen TeilnehmerInnen stehen DolmetscherInnen zur Verfügung, die in Gebärdensprache übersetzen. Für blinde und sehbehinderte TeilnehmerInnen werden die Unterlagen in Brailleschrift ausgedruckt und entsprechende Computerarbeitsplätze mit Sprachausgabe oder Braillezeile eingerichtet.

Die Erfahrungen aus dem I:JL zeigen, wie behinderte Menschen ihr journalistisches Talent entfalten können – wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Das gilt für die Ausbildung ebenso wie für die journalistische Berufswelt. Nach wie vor finden sich aber kaum Medienbetriebe, die stufenlos erreichbar sind und eine rollstuhlgerechte Toilette haben. Neben den baulichen Hürden erschweren auch bisweilen mentale Barrieren den behinderten NachwuchsjournalistInnen den Zugang zu den Redaktionen. So manche Arbeitgeber hegen ein Grundmisstrauen und Vorurteile, die in Frage stellen, was behinderte Menschen in der Arbeitswelt und insbesondere im Journalismus leisten können. Oft gehörte Statements lauten: „Wie soll das funktionieren? Ein blinder Mensch kann doch nicht einmal am Computer arbeiten.“ oder auch: „Es gibt doch schon genug nichtbehinderte arbeitslose Journalisten.“ Das Argument, dass es keine gesicherten Arbeitsplätze in der Medienbranche gibt, trifft heute die meisten angehenden JournalistInnen. Es kann damit nicht grundsätzlich Menschen mit Behinderungen abgesprochen werden, sich für diesen Beruf zu entscheiden. Auch sie können – wie viele andere auch – zunächst als freie JournalistInnen tätig werden und Erfahrungen sammeln.

In anderen Ländern wird die berufliche Inklusion von JournalistInnen mit Förderprogrammen und Aktionsplänen gezielt vorangetrieben. Nicht zuletzt gibt es in Großbritannien, in den USA und einigen anderen Staaten seit langem eine Gleichstellungsgesetzgebung, die verhindert, dass Menschen mit Behinderungen bei der Jobbewerbung oder im Arbeitsalltag diskriminiert werden. Diese rechtlichen Rahmenbedingungen erleichtern auch Aktivitäten, die darauf abzielen, die Medien für Menschen mit Behinderungen und andere Minderheiten zu öffnen.


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© MAIN_Medienarbeit Integrativ
Wien 2005