Bezeichnungen wie „Krüppel“ oder „Kretin“
kommen heute im medialen Sprachgebrauch nicht mehr vor.
Hartnäckig halten sich aber Floskeln wie „an den Rollstuhl gefesselt“
oder an einer Behinderung „leiden“.
Diese Ausdrücke sind nicht nur falsch, sondern auch diskriminierend.
Schreibende, die über Behinderung berichten, sollten sich nicht in sprachliche Umwege flüchten. Vielmehr benötigen sie die Kompetenz, Personen und Situationen verständlich und richtig zu beschreiben. Das heißt: Eine Person hat eine bestimmte Behinderung (mit genauer Bezeichnung), es geht um ein Kind mit Down Syndrom, eine gehörlose Frau oder einen Rollstuhlfahrer. Zu unterscheiden sind auch Behinderung und Krankheit. Das Gegenteil von „behindert“ ist nicht „gesund“. Durch die richtigen Worte lassen sich Peinlichkeiten vermeiden. Beispiel: Ein mobilitätsbeeinträchtigter Mann wird im Text eines TV-Beitrags als „an den Rollstuhl gefesselt“ vorgestellt. Im gleichen Augenblick zeigt das Bild, wie der Mann durch eine von ihm selbst geöffnete Tür rollt. Durch die falschen Worte wirkt ein ansonsten guter Bericht nur allzu leicht lächerlich.
Differenzierte Darstellung – ausgleichende Sprache
Ein behinderter Mensch ist in erster Linie „Mensch“. Es sind die Lebensumstände, die ihn oder sie behindern. Um diese Wirklichkeit zu vermitteln, ist nicht nur Hintergrundwissen erforderlich, sondern auch Einfühlungsvermögen. In der Medienberichterstattung mangelt es vielfach am Wissen um die verschiedenen Arten von Beeinträchtigungen. Zumindest die wichtigsten Unterschiede sollten bekannt sein, diese benannt und beschrieben werden, um endlich von dem viel strapazierten Wort „Behinderte“ wegzukommen. Denn mit dieser Etikette wird zu wenig an Information weitergegeben. Schließlich ist es nicht gleichbedeutend, ob ein Mensch mobilitätsbeeinträchtigt, gehörlos oder sehbehindert ist. Inwieweit die jeweilige Behinderung in den Mittelpunkt eines Berichts rückt, ist eine Frage des Inhalts. Nicht in jedem Fall ist es notwendig, die Einschränkung hervorzuheben. Vor allem dann nicht, wenn es zwar um eine Person mit einer Behinderung geht, diese aber wegen ihrer Kompetenzen oder Leistungen das journalistische Interesse erweckt.
Es gibt keine „behindertengerechte“ Sprache. Der Versuch, eine solche zu erfinden, wäre zum Scheitern verurteilt. Sprache soll vor allem „menschengerecht“ sein und Sachverhalte adäquat benennen. Die mediale Darstellung von Menschen mit Behinderungen und anderer gesellschaftlich benachteiligter Gruppen bedarf logischer, neutraler Beschreibungen, die gleichzeitig auf die besonderen Gegebenheiten Bezug nehmen. Dabei gilt es auch, eine neue, nicht polarisierende, sondern ausgleichende Sprache als Medium einzusetzen, um höchstmögliche Akzeptanz zu erzielen.
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