Der "Museums, Libraries and Archives Council" (council = Rat) in Großbritannien erarbeitete Richtlinien für den barrierefreien Zugang zu Museen, Bibliotheken und Archiven. Diese wurden in zwölf Wegweisern (Guides) zusammengefasst und enthalten anschauliche Beispiele zur Umsetzung des barrierefreien Zugangs für BenutzerInnen und Beschäftigte. Die seit 1996 stufenweise verstärkten Gleichstellungsrechte für Menschen mit Behinderungen (Disability Discrimination Act) gaben den Anstoß zur Erstellung der Richtlinien. Was wie zu verbessern sei, wurde in Arbeitsgruppen gemeinsam mit Menschen mit Behinderungen erarbeitet.
Gleichstellungsgesetzgebung in Großbritannien
Der Disability Discrimination Act (DDA) trat 1996 in Kraft. Die Wandlung der Eigenwahrnehmung von Menschen mit Behinderungen in Richtung selbstbestimmteres Leben führte zu seiner Umsetzung. Das Gesetzeswerk enthält eine sehr weite Definition des Begriffs "Mensch mit Behinderung", welcher z.B. auch HIV-positive Menschen einschließt. Der Abschnitt zur gleichberechtigten Anstellung von Menschen mit Behinderungen trat sofort in Kraft. Jener Teil, der barrierefreien Zutritt zu öffentlichen und privaten Einrichtungen, Informationsdiensten und Bildungseinrichtungen behandelt, kam 2004 in Geltung.
Umsetzung der Gleichstellung
Der DDA gilt für alle Museen, Bibliotheken und Archive, die ihre Dienste der Öffentlichkeit anbieten und mehr als 15 Beschäftigte haben. Er betrifft die NutzerInnen UND die Beschäftigten dieser Institutionen. Menschen mit Behinderungen muss einerseits der problemlose Zutritt zu den Gebäuden ermöglicht werden und andererseits müssen die Serviceangebote uneingeschränkt und ohne Qualitätsverlust zugänglich sein. Falls dies nicht möglich ist, sind alternative Angebote bereit zu stellen. Bei der Umsetzung der Ziele des DDA stand und steht weiterhin die Zusammenarbeit mit den betroffenen Menschen im Vordergrund.
Um den einzelnen Museen, Bibliotheken und Archiven die Verwirklichung der Ziele der Gleichstellung
von Menschen mit Behinderungen zu erleichtern, wurden zwölf Wegweiser erarbeitet. Diese dienen als Richtlinien für Maßnahmen zur
Umsetzung des DDA.
Statistik als Basis
Grundlage für die Wegweiser bildete statistisches Material über die vielfältigen Arten von körperlichen und geistigen Behinderungen. Je nachdem, ob jemand gehörlos/hörbeeinträchtigt, blind/sehbeeinträchtigt, lernschwach oder mobilitätsbeeinträchtigt ist, sind unterschiedliche Maßnahmen nötig, um ihm/ihr die Nutzung der Serviceangebote zu ermöglichen.
Die Statistik zeigte beispielsweise, dass lediglich fünf Prozent der Menschen mit Behinderungen RollstuhlfahrerInnen sind. Mit der Installation einer Rampe zur Überwindung von Stufen deckt man also nur die Bedürfnisse eines kleinen Teils von Menschen mit Behinderungen ab. Interessant ist auch, dass 50.000 bis 70.000 Menschen in Großbritannien die Gebärdensprache verwenden – mehr als Walisisch oder Gälisch sprechen.
Wegweiser im Detail
Jeder der zwölf Wegweiser umfasst 25 bis 35 Seiten. Die Inhalte sind an der Praxis orientiert und geben anschauliche Beispiele, wie Probleme des Zugangs gelöst werden können. Die darin enthaltenen Ratschläge haben allgemeine Geltung und könnten daher von Museen, Bibliotheken und Archiven überall auf der Welt übernommen werden. Sie sind praxisorientierte Handbücher für den barrierefreien Zugang – baulich und inhaltlich – zu Bildungseinrichtungen. Verwendet man sie als Checklisten, ist leicht festzustellen, ob eine Institution bereits barrierefrei zugänglich ist oder nicht. Im Folgenden werden einige der Guides kurz vorgestellt. Im Mittelpunkt stehen dabei die anschaulichen Lösungsansätze für Barrierefreiheit.
"Alles zu teuer!"
"Barrierefreiheit umsetzen kostet sehr viel Geld", ist oft zu hören. Jenen, die dies meinen, sei Wegweiser 8 (Access on a Shoestring) empfohlen. Er nennt Maßnahmen, die keine bis wenig Mehrkosten verursachen – oft sind nur guter Wille und etwas Fantasie gefragt.
Dazu ein Beispiel: In jedem Museum gibt es Ausstellungsgegenstände, die ohne Schaden zu nehmen, berührt werden könnten. Dürfen blinde Menschen dies, bietet sich ihnen ein völlig neuer und umfassender Zugang zu den Exponaten des Museums. Es gilt also, ohnehin bestehende Möglichkeiten kreativ zu nutzen. Der Wegweiser bietet eine Fülle von Anregungen und bringt auf Ideen, deren Verwirklichung wenig kosten. Wer zusätzlich Empfehlungen seiner BesucherInnen aufnimmt, erhält darüber hinaus weitere "kostengünstige" Tipps.
Umgang mit Menschen mit Behinderungen
Richtiges Verhalten baut Barrieren ab und gibt den MitarbeiterInnen zusätzlich mehr Sicherheit im Publikumsverkehr. Darauf geht Wegweiser 2 (Meeting Disabled People) ein. Unterteilt nach der Form der Behinderung (Sprachbehinderung, Lernbeeinträchtigung, Entstellung im Gesicht, eingeschränkte Mobilität, Gehörlosigkeit ...) ist beschrieben, wie man dem Kunden/der Kundin gegenüber tritt. Auch das Verhalten bei Menschen mit Behinderungen in Begleitung (Familienmitglied, persönliche Assistenz, Partnerhund) wird behandelt. Manches erscheint selbstverständlich, wird aber oft nicht bedacht.
Alle Menschen, die im Publikumsverkehr stehen – egal ob in einer Bank, einer öffentlichen Behörde ... – sollten diesen Wegweiser kennen. Erstens baut das Wissen um die Besonderheiten im Umgang mit Menschen mit Behinderungen die eigene Scheu ab. Zweitens werden Kommunikationsfehler wie Überfürsorglichkeit vermieden und die behinderte Person fühlt sich besser angenommen. Wie das Verhalten der eigenen MitarbeiterInnen "trainiert" werden kann, beschreibt Wegweiser 3 (Training for Equality).
Barrierefreier Zugang ergibt sich auch aus kleinen Änderungen im zwischenmenschlichen Verhalten. Die Anzahl von BesucherInnen mit Behinderungen wird in einem Museum mit geschulten MitarbeiterInnen steigen. In Österreich beziehen zirka 300.000 Menschen Pflegegeld. Sie und ihre Familien sind auch als positiver wirtschaftlicher Faktor in den Besuchsstatistiken zu sehen.
Rampe für RollstuhlfahrerInnen genügt?
Natürlich nicht, denn nur ein kleiner Teil der Menschen mit Behinderungen sind RollstuhlfahrerInnen. Wegweiser 9 (Accessible Environments) enthält eine Checkliste, was getan werden muss, um den Eintritt für Menschen mit den unterschiedlichsten Behinderungen zu erleichtern.
Vorgeschlagen wird ein umfassendes Design, das z.B. bei Hinweisschildern (Schriftgrößen, Farbgestaltung) und bei baulichen Maßnahmen die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt. Dies sollte bereits bei der Planung bedacht werden, um Mehrkosten zu vermeiden bzw. im Rahmen zu halten. Legt man bei der Neugestaltung von Hinweisschildern das Augenmerk auf eine kontrastreiche Gestaltung, dann erfüllen sie die Erfordernisse zur besseren Orientierung für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen ohne Mehrkosten. Auf 13 Seiten sind eine Menge weiterer Vorschläge zu finden.
Wie am Bahnhof einer chinesischen Stadt
Ist ein Mensch mit Behinderung in ein Museum, eine Bibliothek oder ein Archiv gelangt, fühlt er/sie sich manchmal wie ein europäischer Reisender ohne Sprachkenntnisse auf dem Bahnhof einer chinesischen Stadt. Schilder und Ansagen bieten viele wichtige Informationen. Er/sie kann diese aber leider nicht entschlüsseln. Warum? Der/die Reisende versteht die "Sprache" nicht.
Für den Menschen mit Behinderungen sind die Infos entweder zu hoch oben aufgelegt, zu klein geschrieben, zu kompliziert aufbereitet ... Hier gibt Wegweiser 6 (Inclusive Information) eine Reihe von Tipps, wie dies verbessert werden kann. Über einfach verfasste Texte für Menschen mit Lernbehinderungen wird sich auch manch andereR MuseumsbesucherIn freuen. Werden dann noch leicht lesbare Schriftarten verwendet, kommt auch dem Menschen mit Sehbeeinträchtigung nicht mehr alles "chinesisch" vor.
Der Guide enthält auch eine Checkliste, welche Daten Infofalter enthalten sollen, z.B. Hinweise auf Parkplätze für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder besondere Infodienste für Menschen mit anderen Behinderungen. Der "Good Gallery Guide" zeigt beispielhaft, wie diese Informationen aufbereitet werden sollten, egal ob gedruckt oder im Internet.
Wer sind die ExpertInnen?
Menschen mit Behinderung sind selbst die besten ExpertInnen für ihre Anliegen. Diese Tatsache zieht sich als Leitlinie durch alle Wegweiser. Der Zutritt zu und die Informationsaufbereitung in Museen, Bibliotheken und Archiven kann nur durch direkte Zusammenarbeit mit ihnen verbessert werden. Wegweiser 11 (Consulting Disabled People) zeigt auf, wie der Kontakt hergestellt und die Zusammenarbeit begonnen und durchgeführt werden kann.
Soweit die kurze Vorstellung einiger Wegweiser. Alle zwölf sind im Internet zu finden. Die VerfasserInnen weisen darauf hin, dass jede Institution im Umgang mit Menschen mit Behinderungen Verbesserungen erreichen kann. Dies sollte zu den strategischen Zielen gehören.
Setzt eine Institution die Richtlinien um, wird der Zugang nicht nur für Menschen mit Behinderungen leichter werden. Auch Mütter und Väter mit Kinderwagen, Menschen mit Gipsbein, ältere MitbürgerInnen profitieren davon.
Zusammenfassung und Ausblick
Die vom britischen "Museums, Libraries and Archives Council" erarbeiteten zwölf Wegweiser, wie Menschen mit Behinderungen der Zugang zu diesen Institutionen ermöglicht wird, sind Vorbild für andere Länder. Sie sind praxisorientiert und geben anschauliche Beispiele. Viele Verbesserungsvorschläge verursachen keine bis minimale Mehrkosten. Es ist zu wünschen, dass auch Institutionen in Österreich die darin beschriebenen Maßnahmen umsetzen, zumal die Inhalte nicht neu erarbeitet werden müssen.
Mit der Kampagne "Making Britain Open 4 all" werden derzeit in Großbritannien Menschen mit Behinderungen aufgefordert, die besten und schlechtesten AnbieterInnen von Dienstleistungen zu nennen. Dies ruft die Gleichstellungsgesetzgebung in Erinnerung und ist ein Anstoß zur Umsetzung der Richtlinien aus den Wegweisern.
Webtipps:
Zwölf Wegweiser zum verbesserten Zugang zu Museen, Bibliotheken und Archiven:
www.mla.gov.uk/action/learnacc/00access_03.asp
Galerieführer mit wichtigen Infos für Menschen mit Behinderungen (Datenbank für
England, Schottland und Wales):
www.goodgalleryguide.com
Bibliotheksservice für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen – Handbuch:
http://bpm.nlb-online.org
Kampagne Making Britain Open 4 all:
www.drc.org.uk/open4all
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