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	<title>MAIN_web &#187; Gesetz</title>
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		<itunes:author>MAIN_Medienarbeit Integrativ</itunes:author>
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		<title>Gesetz und Urteilsverm&#246;gen</title>
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		<pubDate>Mon, 15 Oct 2007 13:00:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Eva Papst</dc:creator>
				<category><![CDATA[Barrierefreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Blog Parade]]></category>
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		<description><![CDATA[Im ersten Beitrag zur Accessibility Blog Parade hat Jan Erik Hellbusch bereits verst&#228;ndlich definiert, was Barrierefreiheit meint und auch f&#252;r wen.
Wie aber Stefan Blanz in einem weiteren Beitrag zur Blog Parade glaubhaft aufzeigt, rufen auch scheinbar klare Antworten weitere Fragen hervor, z.B. die nach dem Begriff Behinderung.

Behindert sein &#8211; behindert werden
Wer vor dem Gesetz als [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im ersten Beitrag zur Accessibility Blog Parade hat Jan Erik Hellbusch bereits verst&#228;ndlich definiert, was Barrierefreiheit meint und auch f&#252;r wen.</p>
<p>Wie aber Stefan Blanz in einem weiteren <a href="http://www.blanzelot.de/2007/accessibility_blog_parade/">Beitrag zur Blog Parade</a> glaubhaft aufzeigt, rufen auch scheinbar klare Antworten weitere Fragen hervor, z.B. die nach dem Begriff Behinderung.</p>
<p><span class="floatbox"><a href="http://www.mainweb.at/wp-content/uploads/2007/09/banner2_accessibility_blogparade_468x60_statisch.gif"><img src='http://www.mainweb.at/wp-content/uploads/2007/09/banner2_accessibility_blogparade_468x60_statisch.gif' alt='Banner 468 x 60, statisch: ueber barrieren im netz. 10.10. bis 11.11.2007. Accessibility Blog Parade. ' /></a></span></p>
<h3>Behindert sein &#8211; behindert werden</h3>
<p>Wer vor dem Gesetz als behindert gilt, ist einigerma&#223;en definiert, wer tats&#228;chlich bei der Benutzung des Informationsmediums Internet durch bestehende Barrieren behindert wird, l&#228;sst sich nicht ganz leicht feststellen.</p>
<p>Sicher ist, dass Webseiten, die nach den Zug&#228;nglichkeits-Richtlinien (zumindest Level AA) gestaltet sind, auch von Menschen, die auf assistive Technologien angewiesen sind, leichter benutzbar sind als Webseiten, die diese Richtlinien nicht ber&#252;cksichtigen. Dennoch ist die richtliniengetreue Erf&#252;llung aller m&#246;glichen Check-Punkte noch lange keine Garantie, dass sich die Zielgruppen auch zurechtfinden.</p>
<p>Neben Kenntnis der Richtlinien und der Gesetzeslage brauchen WebanbieterIn und Agentur daher mehr als eine lange Todo-Liste, deren Punkte nach und nach abgehakt werden k&#246;nnen, n&#228;mlich Verst&#228;ndnis und Know-how &#252;ber assistive Technologien und deren Einsatz in der Praxis, verbunden mit der Ber&#252;cksichtigung allgemein bekannten Anwenderverhaltens aus den Erkenntnissen diverser Usability-Studien. Auf eine dieser Studien, die speziell mit AnwenderInnen von <span lang="en" xml:lang="en">Screen Readern</span> gemacht wurde, sei hier erinnert, vereint sie doch beides: Erkenntnisse &#252;ber Accessibility und Usability:<br />
<a href="http://www.access-for-all.ch/de/userreport.html">Erfahrungsberichte mit Internetauftritten und Vorlesesoftware</a></p>
<p>Die folgenden &#220;berlegungen m&#246;chte ich nicht als Interpretation gesetzlicher Bestimmungen verstanden wissen, sondern eher als einen Appell an das Urteilsverm&#246;gen des einzelnen Menschen, ob nun WebanbieterIn, Agentur oder NutzerIn.</p>
<h3>Spielraum f&#252;r Interpretation</h3>
<p>Sowohl die WAI-Richtlinien als auch Gesetze wie das E-Government-Gesetz oder das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz sind als Rahmen zu verstehen, innerhalb dessen ein gewisser Spielraum genutzt werden kann. Dies gilt f&#252;r den Begriff Behinderung ebenso wie den Begriff der Barriere.</p>
<p>Die Frage ist also nicht so sehr, wer rein aus Gesetzessicht als behindert gilt, sondern wer im Alltag durch auftretende Barrieren tats&#228;chlich behindert wird. Die im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz verwendete Formulierung &#8220;Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenst&#228;nde, Systeme der Informationsverarbeitung sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie f&#252;r Menschen mit Behinderungen in der allgemein &#252;blichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grunds&#228;tzlich ohne fremde Hilfe zug&#228;nglich und nutzbar sind&#8221; liefert eigentlich schon den wichtigsten Hinweis, ab wann eine Behinderung anzunehmen ist.</p>
<p>&#8220;&#8230; in der &#252;blichen Weise &#8230;&#8221; bedeutet etwa, dass jemand, der Webseiten prinzipiell nur mittels Tastatur bedienen kann, dies nicht nur auf Seite A k&#246;nnen muss, sondern auch auf Seite B. Ist dies bei B nicht m&#246;glich, liegt eine Barriere vor, die beseitigt werden muss.</p>
<p>Schon aus diesem Beispiel kann daher entnommen werden, dass die WAI-Richtlinien auf die Nutzbarkeit in der &#8220;allgemein &#252;blichen Weise&#8221; abgestimmt sind, ohne Art und Grad der Behinderung n&#228;her zu pr&#228;zisieren. Wenn also jemand aufgrund einer k&#246;rperlichen Einschr&#228;nkung die Maus nicht nutzen kann und auf die Bedienung mittels Tastatur angewiesen ist, f&#228;llt diese Person vermutlich auch dann unter den Begriff der Behinderung, wenn diese im Gesetz nicht exakt definiert ist.</p>
<p>&#8220;&#8230; in der &#252;blichen Weise &#8230;&#8221; beinhaltet aber auch die Verpflichtung der NutzerInnen, die bestehenden technischen M&#246;glichkeiten im zumutbaren Rahmen auch zu nutzen. Wer also an v&#246;llig veralteter Software oder &#252;berholten Arbeitstechniken festh&#228;lt, obwohl er/sie dies &#228;ndern k&#246;nnte, behindert sich zweifellos selbst, denn Sturheit und Tr&#228;gheit z&#228;hlen sicher nicht zu den anerkannten Behinderungen.</p>
<h3>Der Mensch ist das Ma&#223;</h3>
<p>Erlaubt also die Behinderung grunds&#228;tzlich die Nutzung des Internets, wenn die Seiten nach den WAI-Richtlinien gestaltet sind und &#8220;in der &#252;blichen Weise&#8221; gesurft wird, liegt vielleicht nicht eine k&#246;rperliche Behinderung im gesetzlichen, jedoch im faktischen Sinne vor, n&#228;mlich eine Behinderung durch Umst&#228;nde.</p>
<p>Ziel der Accessibility ist unbestritten die M&#246;glichkeit &#8220;ohne fremde Hilfe und ohne erheblichen Mehraufwand <strong>in der &#252;blichen</strong> Weise eine Webseite benutzen zu k&#246;nnen. Richtlinien und Gesetze sind Hilfsmittel, um dieses Ziel zu erreichen.</p>
<p>F&#252;r den Erfolg entscheidend ist aber letztlich das Urteilsverm&#246;gen der SeitenanbieterInnen, SeitengestalterInnen und letztlich auch der NutzerInnen.</p>
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		<title>Sinn f&#252;r Barrierefreiheit</title>
		<link>http://www.mainweb.at/blog/2007/10/10/sinn-fuer-barrierefreiheit/</link>
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		<pubDate>Tue, 09 Oct 2007 22:00:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jan Eric Hellbusch</dc:creator>
				<category><![CDATA[Barrierefreiheit]]></category>
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		<description><![CDATA[Vorbemerkung Beate Firlinger:
Unsere Accessibility Blog Parade ist er&#246;ffnet. Das MAIN_blog &#246;ffnet f&#252;r dieses Webereignis seine Logins f&#252;r eine Reihe von GastautorInnen. Den Auftakt macht ein grundlegendes Statement von Jan Eric Hellbusch, einem DER Accessibility Experten in Deutschland. Er betreibt eine h&#246;chst informative Website zum Thema Barrierefreies Webdesign und eine Website Sinn f&#252;r Barrierefreiheit. Jan Eric [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Vorbemerkung Beate Firlinger:</p>
<p>Unsere Accessibility Blog Parade ist er&#246;ffnet. Das MAIN_blog &#246;ffnet f&#252;r dieses Webereignis seine <span lang="en" xml:lang="en">Logins</span> f&#252;r eine Reihe von GastautorInnen. Den Auftakt macht ein grundlegendes Statement von Jan Eric Hellbusch, einem DER Accessibility Experten in Deutschland. Er betreibt eine h&#246;chst informative Website zum Thema <a href="http://www.barrierefreies-webdesign.de/">Barrierefreies Webdesign</a> und eine Website <a href="http://2bweb.de/services/">Sinn f&#252;r Barrierefreiheit</a>. Jan Eric Hellbusch ist &#252;brigens am 19. Oktober 2007 einer der Vortragenden der Veranstaltung <a href="http://www.accessiblemedia.at/wp-content/themes/am/veranstaltung07.html">A-Tag 07 Barrierefreie Medien </a>von accessible media in Wien. </p>
<p><span class="floatbox"><a href="http://www.mainweb.at/wp-content/uploads/2007/09/banner2_accessibility_blogparade_468x60_statisch.gif"><img src='http://www.mainweb.at/wp-content/uploads/2007/09/banner2_accessibility_blogparade_468x60_statisch.gif' alt='Banner 468 x 60, statisch: ueber barrieren im netz. 10.10. bis 11.11.2007. Accessibility Blog Parade. ' /></a></span></p>
<h2>Was bedeutet Barrierefreiheit?</h2>
<p>In dieser Accessibility Blog Parade geht es vor allem um die barrierefreie Webgestaltung und deshalb steht der Mensch mit einer Behinderung stets im Vordergrund. Dass die Barrierefreiheit auch anderen n&#252;tzt, ist gar keine Frage. Wer aber Barrierefreiheit verallgemeinert und Behinderte nicht an erste Stelle stellt, sollte vielleicht die folgenden Gedanken zur Begriffskl&#228;rung beachten.</p>
<p>Immer wieder ist im Web zu lesen, dass es sich bei dem Begriff &#8220;Barrierefreiheit&#8221; um eine falsche &#220;bersetzung des englischen Begriffes &#8220;Accessibility&#8221; handele und dass wir eher &#252;ber &#8220;Zug&#228;nglichkeit&#8221; und &#8220;Erreichbarkeit&#8221; diskutieren sollten. Es mag sein, dass es auch solche &#220;bersetzungen f&#252;r &#8220;Accessibility&#8221; gibt, aber bei &#8220;Web Accessibility&#8221; wird sogar beim <span lang="en" xml:lang="en">World Wide Web Consortium</span> die Behinderung als Ausgangspunkt definiert:</p>
<p><span lang="en" xml:lang="en">&#8220;Web accessibility means that people with disabilities can use the Web. More specifically, Web accessibility means that people with disabilities can perceive, understand, navigate, and interact with the Web, and that they can contribute to the Web.&#8221; </span></p>
<p>Um es mit <span lang="en" xml:lang="en">Tim Berners-Lee</span>, dem W3C Direktor und Erfinder des World Wide Web, zu sagen: &#8220;Die Macht des Webs liegt in seiner Universalit&#228;t. Zugang durch Alle unabh&#228;ngig von einer Behinderung ist ein essenzieller Bestandteil.&#8221;</p>
<p>Die Zug&#228;nglichkeit eines Webauftritts ist dann gegeben, wenn die Inhalte von allen erreicht und verstanden werden k&#246;nnen. Allerdings wird die Nutzbarkeit eines Webauftritts erst durch den Nutzer / die Nutzerin beurteilt werden k&#246;nnen. Es ist die Nutzbarkeit, die die Barrierefreiheit von der reinen Zug&#228;nglichkeit unterscheidet.</p>
<p>Die Barrierefreiheit wird auch in vielen europ&#228;ischen Gesetzen definiert. Beispielsweise wird im deutschen Behindertengleichstellungsgesetz &#8220;Barrierefreiheit&#8221; unmittelbar mit der Nutzung durch Menschen mit Behinderungen verkn&#252;pft:</p>
<p>&#8220;Barrierefrei sind [...] gestaltete Lebensbereiche, wenn sie f&#252;r behinderte Menschen in der allgemein &#252;blichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grunds&#228;tzlich ohne fremde Hilfe zug&#228;nglich und nutzbar sind.&#8221; Folgende Begriffe sind dabei von Bedeutung:</p>
<h3>gestaltete Lebensbereiche</h3>
<p>Alles, was von Menschen gestaltet wird, kann unter dem Aspekt der Barrierefreiheit betrachtet werden. Die gestalteten Bereiche sind als Gegensatz zu nat&#252;rlichen Bereichen (wie ein Fluss oder ein Wald) zu betrachten, wobei eine Br&#252;cke &#252;ber den Fluss oder ein Waldweg wieder gestaltete Bereiche sind. Ohne Zweifel geh&#246;ren Webangebote zum gestalteten Lebensbereich.</p>
<h3>zug&#228;nglich und nutzbar</h3>
<p>Die Zug&#228;nglichkeit z.B. zu einem Geb&#228;ude alleine reicht nicht f&#252;r die Barrierefreiheit aus, das Geb&#228;ude muss auch sinnvoll nutzbar sein. Ein Geb&#228;ude mit Rampen kann f&#252;r RollstuhlfahrerInnen zug&#228;nglich gemacht werden, aber wenn der Fahrstuhl in den ersten Stock nicht breit genug f&#252;r den Rollstuhl ist, dann ist das Geb&#228;ude nicht sinnvoll nutzbar. Im Web ist das &#228;hnlich: Die Zug&#228;nglichkeit alleine reicht nicht aus, die Angebote m&#252;ssen auch von Menschen mit Behinderungen sinnvoll genutzt werden k&#246;nnen, um barrierefrei zu sein.</p>
<h3>in der allgemein &#252;blichen Weise</h3>
<p>Dieser Passus bedeutet, dass es keine Sonderl&#246;sungen geben darf. Ein Geb&#228;ude ist nicht barrierefrei, wenn es zwar zug&#228;nglich ist, aber der Rollstuhlfahrer / die Rollstuhlfahrerin nicht durch den Haupteingang, sondern durch einen Nebeneingang hinein kann. Im Web bedeutet dies, dass es keine &#8220;barrierefreie&#8221; Versionen eines sonst nicht barrierefreien Auftritts geben darf, sondern dass die Standardangebote von vorne herein zug&#228;nglich und nutzbar sein m&#252;ssen.</p>
<h3>ohne besondere Erschwernis</h3>
<p>Die Nutzung gestalteter Bereiche darf nicht mit zus&#228;tzlichen H&#252;rden belastet werden. Die vorherige Anmeldung eines Rollstuhlfahrers / einer Rollstuhlfahrerin beim Hausmeister eines Geb&#228;udes zur Sicherstellung der rechtzeitigen Bereitstellung einer Rampe ist ein Beispiel eine Erschwernis. Auch im Web gibt es Beispiele f&#252;r besondere Erschwernisse, wenn z.B. die Inhalte nicht mit der gewohnten Software betrachtet werden k&#246;nnen und andere Anwendungen installiert und konfiguriert werden m&#252;ssen.</p>
<h3>grunds&#228;tzlich ohne fremde Hilfe</h3>
<p>Die Selbstst&#228;ndigkeit m&#246;glichst vieler Menschen mit Behinderungen muss beachtet werden. In einem Fahrstuhl muss der Rollstuhlfahrer / die Rollstuhlfahrerin die Tasten bedienen und ein sehbehinderter Mensch muss das Display lesen k&#246;nnen. Auch im Web muss vorausgesetzt werden, dass die Nutzung selbstst&#228;ndig erfolgen kann. Obwohl die Nutzung des Webs bei bestimmten Behinderungsarten den Einsatz von speziellen Hilfsmitteln voraussetzt, so ist ein Angebot nur dann wirklich barrierefrei, wenn entweder die Nutzung mit diesen Hilfsmitteln m&#246;glich ist oder &#8211; im Falle des Versagens &#8211; geeignete alternative Hilfsmittel vom Anbieter bereitgestellt werden.</p>
<h2>Gebrauchstauglichkeit</h2>
<p>Barrierefreies Webdesign bedeutet also, dass Menschen mit Behinderungen ein Webangebot uneingeschr&#228;nkt und selbstst&#228;ndig nutzen k&#246;nnen. Gerade die Nutzbarkeit fordert jedoch, dass die Barrierefreiheit von Webauftritten noch ein Schritt weiter als die reine Zug&#228;nglichkeit geht: Die Nutzung muss auch mit den F&#228;higkeiten und den Hilfsmitteln behinderter NutzerInnen m&#246;glich sein. Es handelt sich um eine Gebrauchstauglichkeit vor dem Hintergrund einer Behinderung.</p>
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		<title>E-Government: Rechte, Pflichten und Prognosen</title>
		<link>http://www.mainweb.at/blog/2007/04/05/e-government-rechte-pflichten-und-prognosen/</link>
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		<pubDate>Thu, 05 Apr 2007 13:44:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michaela Mallinger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Internet]]></category>
		<category><![CDATA[e-Government]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetz]]></category>

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		<description><![CDATA[Am 1. J&#228;nner 2008 ist es so weit. Dann m&#252;ssen laut e-Governmentgesetz (E-GovG) Internetangebote &#246;ffentlicher Stellen f&#252;r Menschen mit Behinderungen zug&#228;nglich sein. Hier einige Infos zum Gesetz, zu aktuellen Aktivit&#228;ten und Einsch&#228;tzungen von Expertinnen und Experten f&#252;r barrierefreies Web und Recht.
 In §1 Abs. 3 im E-GovG hei&#223;t es: 
„Bei der Umsetzung der Ziele dieses [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am 1. J&#228;nner 2008 ist es so weit. Dann m&#252;ssen laut <span lang="en" xml:lang="en">e-Government</span>gesetz (E-GovG) Internetangebote &#246;ffentlicher Stellen f&#252;r Menschen mit Behinderungen zug&#228;nglich sein. Hier einige Infos zum Gesetz, zu aktuellen Aktivit&#228;ten und Einsch&#228;tzungen von Expertinnen und Experten f&#252;r barrierefreies Web und Recht.</p>
<p> In §1 Abs. 3 im E-GovG hei&#223;t es: </p>
<p>„Bei der Umsetzung der Ziele dieses Bundesgesetzes ist Vorsorge<br />
daf&#252;r zu treffen, dass beh&#246;rdliche Internetauftritte, die<br />
Informationen anbieten oder Verfahren elektronisch unterst&#252;tzen,<br />
sp&#228;testens bis 1. J&#228;nner 2008 so gestaltet sind, dass internationale<br />
Standards &#252;ber die Web-Zug&#228;nglichkeit auch hinsichtlich des<br />
barrierefreien Zugangs f&#252;r behinderte Menschen eingehalten werden.&#8221;</p>
<p>Einige Ministerien und wenige Gemeinden, sowie der virtuelle Amtshelfer <a href="http://www.help.gv.at">www.help.gv.at </a>haben ihren Webauftritt schon barrierearm umgestaltet. Doch obwohl das Gesetz bereits seit M&#228;rz 2004 in Kraft ist, bleibt f&#252;r viele Beh&#246;rden und Gemeinden bis Anfang J&#228;nner noch einiges zu tun, um auch Menschen mit Behinderungen Amtswege zu ersparen. </p>
<h4>Pflicht oder K&#252;r</h4>
<p>Am 9. M&#228;rz 2007 lud das Bundeskanzleramt zu einer Veranstaltung mit dem Titel „<span lang="en" xml:lang="en">Kick off </span>– Barrierefreiheit 2007“. Staatssekret&#228;rin Heidrun Silhavy meinte in einer Presseaussendung dazu:  „Unser Ziel ist es, eine gemeinsame Initiative zur Erhebung der Barrierefreiheit von &#246;ffentlichen Internetangeboten der Bundesverwaltung voranzubringen.“ Bis Ende Juni soll deshalb ein Bericht erstellt werden, wie es um die Barrierefreiheit der <span lang="en" xml:lang="en">Websites </span>des Bundes steht.</p>
<p>Erhoben wurde in den letzten Jahren schon zwei Mal, wie <a href="http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=7631&#038;suchhigh=kick%2Boff">BIZEPS-INFO Online</a>  berichtete. Doch die Staatssekret&#228;rin r&#228;umt der barrierefreien Gestaltung von Internetangeboten nun h&#246;chste Priorit&#228;t ein, um den Zugang zu den Leistungen und Angeboten des Bundes und dessen Selbstverpflichtung zur Einhaltung von Standards der Barrierefreiheit  nachzukommen. </p>
<p>Dem Thema d&#252;rfte also nun erh&#246;hte Aufmerksamkeit entgegen gebracht werden. Doch geht es bei den betroffenen Stellen h&#228;ufig noch um die grundlegende Frage „Was ist Pflicht und was die K&#252;r?“ In Gespr&#228;chen mit Beh&#246;rden ortet Eva Papst von „<a href="http://accessible-media.at">accessible media</a>“ bei vielen Verantwortlichen das Empfinden, Barrierefreiheit sei eine zus&#228;tzlich aufgeb&#252;rdete Last. Der Mehrwert der vor allem f&#252;r die B&#252;rgerinnen und B&#252;rger geschaffen wird und auch Entlastung f&#252;r Rechenzentren und telefonische Kundenbetreuung bringt, wird oft nicht gesehen. Deshalb ist die am h&#228;ufigsten gestellte Frage: „Was m&#252;ssen wir umsetzen, um die Mindeststandards zu erf&#252;llen?“, so Papst. </p>
<p>Diese Frage sollte doch nun eigentlich schon beantwortet sein. Denn die Standards f&#252;r barrierefreies Web stammen bereits aus dem Jahr 1999 und das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz ist seit 1. J&#228;nner 2006 in Kraft. Au&#223;erdem sollte gerade der &#246;ffentliche Dienst an der Zug&#228;nglichkeit seiner Informationen und Angebote gr&#246;&#223;tes Interesse haben und als vorbildhaft vorangehen. Einen Grund f&#252;r die schleppende Realisierung barrierefreierer Webangebote sieht Papst darin, dass die WAI-Richtlinien in Europa in den ersten Jahren kaum Ber&#252;cksichtigung fanden. Gesetze wurden im Gegensatz zu den USA erst Jahre sp&#228;ter erlassen.</p>
<h4>Ausblicke</h4>
<p>Bis J&#228;nner 2008 bleiben nun noch neun Monate Zeit, um sich in das Wissen rund um Barrierefreies Webdesign zu vertiefen. Papst ist deshalb pessimistisch, dass die Bundesverwaltung ihrer Verpflichtung wirklich nachkommen wird. F&#252;r sie k&#228;me es einem Wunder gleich, wenn 2008 die Websites aller Bundesministerien barrierefrei benutzbar w&#228;ren.</p>
<p>Dass es mit viel Aufwand und Schwierigkeiten verbunden ist, umfangreiche Webauftritte umzustellen, sei ihr bewusst. Dass es aber m&#246;glich ist, zeigt zum Beispiel der Webauftritt der Gemeinde Wien. Hier wurde schon vor Jahren begonnen, Barrierefreiheit mitzudenken und einen Relaunch zu planen, der viele Barrieren beseitigt hat.  </p>
<p>Was wird nun 2008 passieren, wenn beh&#246;rdliche Webangebote f&#252;r behinderte Menschen nicht benutzbar sind und zum Beispiel ihre Steuererkl&#228;rung oder Antr&#228;ge nicht online abgeben k&#246;nnen? Martin Ladst&#228;tter vom Verein <a href="http://bizeps.or.at">BIZEPS </a>erkl&#228;rt: „Die M&#246;glichkeit die eigenen B&#252;rgerrechte einzuklagen ist durch das Bundes-Behindertengleichstellungspaket gegeben. Ich glaube, dass behinderte Menschen ihr Recht in Anspruch nehmen werden, denn sie waren wegen langen &#220;bergangsfristen sehr geduldig.“, so Ladst&#228;tter. </p>
<p>Aus dem <span lang="en" xml:lang="en">e-Government</span>gesetz ergeben sich nicht nur f&#252;r &#246;ffentliche Stellen Herausforderungen. Auch die Wirtschaft ist gefragt, auf die Nachfrage nach Dienstleistungen im Bereich Barrierefreiheit zu reagieren. Wir werden diesbez&#252;glich recherchieren und behalten die e-Government-Aktivit&#228;ten im Blick. Einblicke, Erfahrungen und Einsch&#228;tzungen von Webangeboten von Beh&#246;rden, Gemeinden und Dienstleistungsunternehmen, wie immer sehr willkommen.</p>
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		<title>Recht auf Information</title>
		<link>http://www.mainweb.at/blog/2007/02/06/recht-auf-information-nachtrag-2-zum-barcamp-kaernten/</link>
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		<pubDate>Tue, 06 Feb 2007 13:16:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Beate Firlinger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Internet]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungen]]></category>
		<category><![CDATA[barcamp]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetz]]></category>

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		<description><![CDATA[Nachtrag 2 zum BarCamp K&#228;rnten
Wie sich beim BarCamp K&#228;rnten wieder einmal zeigte, ist das Wissen zur Gesetzeslage in punkto barrierefreies Internet mehr als l&#252;ckenhaft. So hei&#223;t es dazu etwa in einem der Blogeintr&#228;ge anl&#228;sslich unseres Beitrags: „Ich kenne den genauen Gesetzeswortlaut nicht, aber was die meisten Leute aus der Branche nicht wissen: Bis 2015 ist [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Nachtrag 2 zum BarCamp K&#228;rnten</h2>
<p>Wie sich beim BarCamp K&#228;rnten wieder einmal zeigte, ist das Wissen zur Gesetzeslage in punkto barrierefreies Internet mehr als l&#252;ckenhaft. So hei&#223;t es dazu etwa in einem der <a title="Neues Fenster" href="http://lotte.weblife.at/stories/91375/" target="_blank">Blogeintr&#228;ge</a> anl&#228;sslich unseres Beitrags: „Ich kenne den genauen Gesetzeswortlaut nicht, aber was die meisten Leute aus der Branche nicht wissen: Bis 2015 ist ein barrierefreier Zugang zu Internetseiten verpflichtend vorgeschrieben.“</p>
<p>Das ist zwar nett gemeint, aber falsch. F&#252;r alle, die wissen m&#246;chten, was das Gesetz zum Recht auf Information sagt, hier zwei der relevanten Paragrafen:</p>
<p><strong>E-Government-Gesetz</strong> (gilt f&#252;r Beh&#246;rden):</p>
<p>„§ 1 (3): Bei der Umsetzung &#8230; ist Vorsorge daf&#252;r zu treffen, dass beh&#246;rdliche Internetauftritte, die Informationen anbieten oder Verfahren elektronisch unterst&#252;tzen, sp&#228;testens bis 1. J&#228;nner 2008 so gestaltet sind, dass internationale Standards &#252;ber die Web-Zug&#228;nglichkeit auch hinsichtlich des barrierefreien Zugangs f&#252;r behinderte Menschen eingehalten werden.“</p>
<p><strong>Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz &#8211; BGStG</strong> (ist seit 1. J&#228;nner 2006 in Kraft und zielt darauf ab, dass Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen beseitigt werden. Das gilt auch f&#252;r Barrieren bei der Nutzung von Internetangeboten):</p>
<p>„§ 6 Abs. 5: Barrierefrei sind &#8230; Systeme der Informationsverarbeitung, wenn sie &#8230; in der allgemein &#252;blichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grunds&#228;tzlich ohne fremde Hilfe zug&#228;nglich und nutzbar sind.“ (Erl&#228;uterungen dazu im Gesetz: „Das Vorliegen von Barrierefreiheit ist nach dem Stand der technischen Entwicklung zu beurteilen. Herangezogen werden daf&#252;r k&#246;nnen beispielsweise &#8230; die <a title="Neues Fenster" href="http://www.w3c.de/Trans/WAI/webinhalt.html" target="_blank">WAI-Leitlinien</a> betreffend Angebote im Internet.“)</p>
<p><strong>Anmerkung:</strong><br />
Neue (nach dem 1. J&#228;nner 2006 erstellte) Informationsangebote im Internet, die in den <strong>Geltungsbereich dieses Gesetzes</strong> fallen, sind barrierefrei zu gestalten. &#196;hnliches gilt auch f&#252;r &#228;ltere Websites, soferne dies (nach § 6 des BGStG) nicht unzumutbar und unverh&#228;ltnism&#228;&#223;ig ist.</p>
<p>Den Geltungsbereich des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes definiert der § 2 BGStG folgenderma&#223;en:</p>
<p>„1. Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes gelten f&#252;r die Verwaltung des Bundes einschlie&#223;lich dessen T&#228;tigkeit als Tr&#228;ger von Privatrechten.<br />
2. Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes gelten weiters f&#252;r Rechtsverh&#228;ltnisse einschlie&#223;lich deren Anbahnung und Begr&#252;ndung sowie f&#252;r die Inanspruchnahme oder Geltendmachung von Leistungen au&#223;erhalb eines Rechtsverh&#228;ltnisses, soweit es jeweils um den Zugang zu und die Versorgung mit G&#252;tern und Dienstleistungen geht, die der &#214;ffentlichkeit zur Verf&#252;gung stehen, und die unmittelbare Regelungskompetenz des Bundes gegeben ist. …“</p>
<p><strong>Anmerkung:</strong><br />
Die „unmittelbare Regelungskompetenz des Bundes“ ist z.B. beim Konsumentenschutzgesetz gegeben. Ein Fall nach dem BGStG w&#228;re etwa, wenn zum Beispiel ein blinder User beim Online-Shopping ein Sonderangebot wegen einer nicht zug&#228;nglichen Information im Internet nicht wahrnehmen kann und dadurch einen wirtschaftlichen Nachteil hat.</p>
<p>Infos zum Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz unter: <a title="Neues Fenster" href="http://www.gleichstellung.at" target="_blank">www.gleichstellung.at</a></p>
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