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5. April 2007, von Michaela Mallinger

E-Government: Rechte, Pflichten und Prognosen

Am 1. Jänner 2008 ist es so weit. Dann müssen laut e-Governmentgesetz (E-GovG) Internetangebote öffentlicher Stellen für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein. Hier einige Infos zum Gesetz, zu aktuellen Aktivitäten und Einschätzungen von Expertinnen und Experten für barrierefreies Web und Recht.

In §1 Abs. 3 im E-GovG heißt es:

„Bei der Umsetzung der Ziele dieses Bundesgesetzes ist Vorsorge
dafür zu treffen, dass behördliche Internetauftritte, die
Informationen anbieten oder Verfahren elektronisch unterstützen,
spätestens bis 1. Jänner 2008 so gestaltet sind, dass internationale
Standards über die Web-Zugänglichkeit auch hinsichtlich des
barrierefreien Zugangs für behinderte Menschen eingehalten werden.”

Einige Ministerien und wenige Gemeinden, sowie der virtuelle Amtshelfer www.help.gv.at haben ihren Webauftritt schon barrierearm umgestaltet. Doch obwohl das Gesetz bereits seit März 2004 in Kraft ist, bleibt für viele Behörden und Gemeinden bis Anfang Jänner noch einiges zu tun, um auch Menschen mit Behinderungen Amtswege zu ersparen.

Pflicht oder Kür

Am 9. März 2007 lud das Bundeskanzleramt zu einer Veranstaltung mit dem Titel „Kick off – Barrierefreiheit 2007“. Staatssekretärin Heidrun Silhavy meinte in einer Presseaussendung dazu: „Unser Ziel ist es, eine gemeinsame Initiative zur Erhebung der Barrierefreiheit von öffentlichen Internetangeboten der Bundesverwaltung voranzubringen.“ Bis Ende Juni soll deshalb ein Bericht erstellt werden, wie es um die Barrierefreiheit der Websites des Bundes steht.

Erhoben wurde in den letzten Jahren schon zwei Mal, wie BIZEPS-INFO Online berichtete. Doch die Staatssekretärin räumt der barrierefreien Gestaltung von Internetangeboten nun höchste Priorität ein, um den Zugang zu den Leistungen und Angeboten des Bundes und dessen Selbstverpflichtung zur Einhaltung von Standards der Barrierefreiheit nachzukommen.

Dem Thema dürfte also nun erhöhte Aufmerksamkeit entgegen gebracht werden. Doch geht es bei den betroffenen Stellen häufig noch um die grundlegende Frage „Was ist Pflicht und was die Kür?“ In Gesprächen mit Behörden ortet Eva Papst von „accessible media“ bei vielen Verantwortlichen das Empfinden, Barrierefreiheit sei eine zusätzlich aufgebürdete Last. Der Mehrwert der vor allem für die Bürgerinnen und Bürger geschaffen wird und auch Entlastung für Rechenzentren und telefonische Kundenbetreuung bringt, wird oft nicht gesehen. Deshalb ist die am häufigsten gestellte Frage: „Was müssen wir umsetzen, um die Mindeststandards zu erfüllen?“, so Papst.

Diese Frage sollte doch nun eigentlich schon beantwortet sein. Denn die Standards für barrierefreies Web stammen bereits aus dem Jahr 1999 und das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz ist seit 1. Jänner 2006 in Kraft. Außerdem sollte gerade der öffentliche Dienst an der Zugänglichkeit seiner Informationen und Angebote größtes Interesse haben und als vorbildhaft vorangehen. Einen Grund für die schleppende Realisierung barrierefreierer Webangebote sieht Papst darin, dass die WAI-Richtlinien in Europa in den ersten Jahren kaum Berücksichtigung fanden. Gesetze wurden im Gegensatz zu den USA erst Jahre später erlassen.

Ausblicke

Bis Jänner 2008 bleiben nun noch neun Monate Zeit, um sich in das Wissen rund um Barrierefreies Webdesign zu vertiefen. Papst ist deshalb pessimistisch, dass die Bundesverwaltung ihrer Verpflichtung wirklich nachkommen wird. Für sie käme es einem Wunder gleich, wenn 2008 die Websites aller Bundesministerien barrierefrei benutzbar wären.

Dass es mit viel Aufwand und Schwierigkeiten verbunden ist, umfangreiche Webauftritte umzustellen, sei ihr bewusst. Dass es aber möglich ist, zeigt zum Beispiel der Webauftritt der Gemeinde Wien. Hier wurde schon vor Jahren begonnen, Barrierefreiheit mitzudenken und einen Relaunch zu planen, der viele Barrieren beseitigt hat.

Was wird nun 2008 passieren, wenn behördliche Webangebote für behinderte Menschen nicht benutzbar sind und zum Beispiel ihre Steuererklärung oder Anträge nicht online abgeben können? Martin Ladstätter vom Verein BIZEPS erklärt: „Die Möglichkeit die eigenen Bürgerrechte einzuklagen ist durch das Bundes-Behindertengleichstellungspaket gegeben. Ich glaube, dass behinderte Menschen ihr Recht in Anspruch nehmen werden, denn sie waren wegen langen Übergangsfristen sehr geduldig.“, so Ladstätter.

Aus dem e-Governmentgesetz ergeben sich nicht nur für öffentliche Stellen Herausforderungen. Auch die Wirtschaft ist gefragt, auf die Nachfrage nach Dienstleistungen im Bereich Barrierefreiheit zu reagieren. Wir werden diesbezüglich recherchieren und behalten die e-Government-Aktivitäten im Blick. Einblicke, Erfahrungen und Einschätzungen von Webangeboten von Behörden, Gemeinden und Dienstleistungsunternehmen, wie immer sehr willkommen.

2 Reaktionen zu “E-Government: Rechte, Pflichten und Prognosen”

  1. Ruth Hammerschmid

    Ich habe eine Frage, ist das E-GovG hinsichtich der Forderung des barrierefreien Zuganges eine Umsetzung einer “EU Richtlinie”? Wenn ja, welcher, ich habe bis jetzt keine gefunden – aber vielleicht wisst ihr mehr.
    Vielen Dank

  2. Beate Firlinger

    Die Forderung nach barrierefreien Internetauftritten von Behörden geht im Wesentlichen auf die Initiative eEurope 1999 und den darauf folgenden Aktionsplan eEurope 2002 zurück. Demnach hätte Österreich eigentlich schon 2002 nur mehr barrierefreie Internetangebote des Bundes haben sollen.

    Genaue Infos zur (Nicht-)Umsetzung von Barrierefreiheit im e-Government in Österreich bietet übrigens ein Rückblick von Martin Ladstätter auf BIZEPS INFO online: http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=7800

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